Vermögen

Erfahren Sie mehr über das Vermögensmanagement der Galenica Pensionskasse, zudem finden Sie weitere Informationen zur Anlagestruktur, Performance, Deckungsgrad und die Wahrnehmung von Stimmrechten.

Die Basis für die Vermögensanlage der Vorsorgeeinrichtungen bilden die Art. 50 – 52 BVV 2. Daraus ergibt sich, dass das Vermögen derart investiert, bewirtschaftet und überwacht werden muss, dass:

  • die versprochenen Leistungen termingerecht ausbezahlt werden können
  • (Liquiditätsrisiko),
  • die kassenspezifische Risikofähigkeit eingehalten wird (Deckungsgradrisiko),
  • trotzdem eine marktkonforme Performance erzielt wird, die für die Finanzierung der Leistungen ausreicht (Finanzierungsrisiko) und
  • eine hinreichende Diversifikation zwischen und innerhalb der verschiedenen Anlagekategorien gewährleistet ist.

Für Kontakt­anfragen

Galenica Pensionskasse
Untermattweg 8
Postfach
3001 Bern

Footer