Vorsorgelösung
Die Galenica Pensionskasse bietet umfassenden Schutz in der zweiten Säule und übertrifft die gesetzlichen Mindestleistungen gemäss dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG).
Das Vorsorgesystem der Schweiz ist auf 3 Säulen aufgebaut. Dieses System ist die Grundlage für eine soziale Sicherheit und ist in der Bundesverfassung garantiert. Das System hat zum Ziel, den gewohnten Lebensstandard im Alter, bei Invalidität und im Todesfall aufrecht zu erhalten.
Die Galenica Pensionskasse bietet Ihren Versicherten im Rahmen der zweiten Säule einen umfassenden Schutz gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Die Leistungen sind im Vorsorgereglement geregelt und übersteigen die Mindestleistungen gemäss Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG).
Jeder Versicherte erhält einmal jährlich einen aktuellen Versicherungsausweis (Versand ca. Mitte Februar mit Stand 31. Januar). Bei Veränderungen infolge Lohnänderung, Erhalt einer Freizügigkeitsleistung, Vorbezug für Wohneigentum usw., senden wir dem Versicherten jeweils einen aktuellen Versicherungsausweis zu.
Technische Grundlagen
Eintritt
Austritt
Einkauf
Wohneigentum
Leistungsfälle
Die Galenica Pensionskasse richtet Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenleistungen aus, die deutlich auf höherem Niveau sind als vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Weitere Vorteile sind:
- Gute Koordination der Leistungen mit denjenigen der AHV/IV, der obligatorischen Kranken- und Unfallversicherung, der Militärversicherung und weiteren sozialen oder freiwilligen Versicherungen
- Partnerrente (geschlechtsunabhängig; für Ehepartner, in eingetragener Partnerschaft lebende Partner, sowie uns gemeldete Lebenspartner)
- Sehr grosse Flexibilität (freie Wahl zwischen Rente oder Kapitalauszahlung)
- Möglichkeit der Vorausfinanzierung der vorzeitigen Pensionierung
- Möglichkeit der Teilpensionierung
Beim Übertritt erhalten alle Neurentner eine Rentenabrechnung, worauf sämtliche Details über die monatlich ausgerichteten Leistungen ersichtlich sind. Der Steuerausweis wird vor der Rentenzahlung Januar für das Vorjahr verschickt.